Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bisilience UG (haftungsbeschränkt)

Stand: September 2023

1 Geltungsbereich / Bindungsfrist
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ bezeichnet) gelten für Geschäftsbeziehungen der Bisilience UG (haftungsbeschränkt), Gottlieb-Daimler-Str. 36 -(nachfolgend „Bisilience“ bezeichnet) – mit ihren Kunden.
1.2 Bisilience bietet Kunden verschiedene IT-Leistungen eines Systemhauses. Abhängig von den konkret vereinbarten Leistungen gelten ergänzend zu diesen AGB „Besondere Vertragsbedingungen“ (nachfolgend „BVB“). Diese AGB sowie die BVB sind jeweils unter https://www.bisilience.de/agb online abrufbar. Im Falle von Widersprüchen gehen die BVB diesen AGB vor.
1.3 Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den zwischen Bisilience und dem Kunden vereinbarten Angebots-/Bestell-/Vertragsunterlagen (nachfolgend gemeinsam „Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und den AGB / BVB geht das Angebot vor. Weitere in den AGB / BVB referenzierte Dokumente kommen nachrangig hierzu zur Anwendung.
1.4 Von der AGB von Bisilience abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen im Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt. Dem Kunden ist bewusst, dass der Beginn der Leistungserbringung durch Bisilience unter keinen Umständen als Akzeptanz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Einkaufsbedingungen des Kunden zu verstehen ist.
1.5 Bisilience behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Der Kunde hat die Änderungen sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird Bisilience den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
1.6 Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach Ziffer 1.5 sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.
1.7 Angebote von Bisilience sind gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, immer freibleibend; erst die Bestellung / Beauftragung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Gegenüber Verbrauchern hält sich Bisilience an ein Angebot für drei (3) Tage ab dem Datum der Abgabe des Angebotes gebunden.
1.8 Bisilience setzt zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Bisilience ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird Bisilience den Kunden über den Ersatz informieren.
1.9 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab. Vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Preise berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung im Angebot unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist Bisilience berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.
2 Allgemeine Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde erkennt seine (in diesen AGB / den jeweils anwendbaren BVB) und ggf. zusätzlich im Angebot genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Bisilience und damit als seine vertraglichen Pflichten an.
2.2 Der Kunde benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für Bisilience und eine Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner von Bisilience.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich Bisilience jederzeit Zutritt in die für die Betreuung nötigen Räumlichkeiten zu gewähren (Serverraum, Büro etc.). Dies erfolgt in der Regel durch Übergabe eines Schlüssels oder zumindest in Begleitung einer autorisierten Person mit Zugang zu diesen.
2.4 Der Kunde wird Bisilience jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Bisilience binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name / Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich beim Kunden um eine juristische Person handelt; Anschrift / Geschäftssitz; Telefon sowie E-Mail.
2.5 Erfüllt der Kunde eine Pflicht zur Mitwirkung nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann Bisilience seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so ist Bisilience für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird Bisilience dem Kunden zu den vereinbarten Preisen zusätzlich in Rechnung stellen. Sonstige Rechte von Bisilience wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle in diesen AGB, den BVB und in unseren Angeboten vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer hinzukommt. Preise, Zahlungswege und -arten sowie Zeitpunkte für eine Rechnungsstellung werden im Angebot festgelegt.
3.2 Sofern sich die Vergütung nach geleisteten „Personentagen“ o.ä. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden pro Person in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr an Werktagen am Sitz von Bisilience (Montag-Freitag). Bisilience rechnet Aufwände pro begonnene Viertelstunde ab.
3.3 Sollten an Wochenenden und Feiertagen die Dienste von Bisilience in Anspruch genommen werden, so ist dies individuell zu vereinbaren (siehe 3.4). An diesen Tagen fallen höhere Stundenverrechnungssätze an. Bei den Feiertagn ist von den Feiertagen in Nordrhein-Westfalen auszugehen
3.4 Auf Wunsch des Vertragspartners auf eine stetige Erreichbarkeit, besteht die Möglichkeit, dies in Form eines individuellen Servicevertrages mit Bisilience zu vereinbaren.
3.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zahlbar. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen. Eventuell anfallende Bankgebühren (insbesondere bei Auslandszahlungen) trägt der Kunde selbst.
3.6 Bisilience versendet Rechnungen per E-Mail an den Kunden. Auf Wunsch des Kunden erfolgt gegen Aufpreis von EUR 1,00 pro Rechnung ein postalischer Versand der Rechnungen. Die Abrechnung erfolgt immer in Euro.
3.7 Bisilience darf die monatlichen Preise für wiederkehrende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier (4) Monate nach Beginn der Laufzeit des Vertrags. Die Preiserhöhung für Teilleistungen ist nur möglich, wenn diese bereits mindestens für vier (4) Monate vereinbart waren. Die Preiserhöhung soll nur zur De-ckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass die von Bisilience vorgenommene Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgte.
3.8 Ist der Kunde Verbraucher, kann er im Falle einer Preiserhöhung nach Ziffer 3.7 innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen hingewiesen haben.
3.9 Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Bisilience vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über EUR 500,00 netto. Liegt der Auftragswert unter 500,00 € netto, so ist die volle Summe zu leisten. Bisilience behält sich ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer (1) Woche nach, so kann Bisilience vom Vertrag zurücktreten.
3.10 Ist der Kunde Unternehmer, kann Bisilience mit Eintritt des Verzugs Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der Verzugszins fünf (5) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
3.11 Die Erbringung der Leistungen durch Bisilience im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde
3.11.1 für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder
3.11.2 in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit der Bezahlung der vereinbarten Preise in Höhe eines Betrages, der die Preise für zwei (2) Monate erreicht,
in Verzug, ist Bisilience berechtigt,
3.11.3 die betroffenen Teilleistungen bis zur Zahlung der Preise zu unterbrechen oder
3.11.4 die betroffenen Teilleistungen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Neben den Preisen, für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbachten Leistungen steht Bisilience eine Abgeltungsgebühr in Höhe der vereinbarten Preise für die Zeit von der Kündigung bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit zu. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Bisilience kein oder ein geringerer Schaden als die Abgeltungsgebühr entstanden ist. Wird dieser Nachweis erbracht, ist nur der nachgewiesene Schaden zu ersetzen. Sonstige weitergehende Rechte von Bisilience wegen Verzugs bleiben unberührt. Die Beendigung des Vertrags entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Einstellung genutzten Leistungen.
3.12 Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch Bisilience anfallen, werden dem Kunden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, stellt Bisilience für Reisen an Kundenstandorte, mit der im Angebot vereinbarten Pauschale in Rechnung.
4 Haftung
4.1 Bisilience haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von Bisilience, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Bisilience haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet Bisilience auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.
4.3 In den Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist die Haftung von Bisilience für indirekte Schäden (hierzu zählen insbesondere durch Betriebsunterbrechung und -einschränkung verursachte Schäden), entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden auf den in nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
4.4 Des Weiteren wird die Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit pro Haftungsfall auf einen Betrag von EUR 800,00 beschränkt. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird im Angebot ggf. individuell vereinbart.
4.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von Bisilience und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.
4.6 Die Haftung von Bisilience für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4.7 Soweit gemäß Angebot Bisilience für die Sicherung von Daten des Kunden nicht verantwortlich ist, ist im Fall von Datenverlusten die Haftung von Bisilience auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre.
4.8 Bei Datensicherung als „ausdrückliche“ Leistung ist die Haftung abweichend von Punkt 4.1 nicht ausgeschlossen. Jedoch liegt diese, in Abhängigkeit der Auftragssumme, je Schadensfall bei 10 %, maximal jedoch bei EUR 15.000,-.
4.9 Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5 Geheimhaltung und Datenschutz
5.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von Bisilience. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
5.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Auch die Konditionen des Angebots unterliegen der Geheimhaltung.
5.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein zugänglich sind oder waren, (b) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (d) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.
5.4 Bisilience wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit Bisilience im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird Bisilience ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
5.5 Die Geheimhaltungspflichten bestehen für drei Jahre über das Ende des jeweiligen Vertrages fort.
5.6 Bisilience behält sich nach Ablauf von drei (3) Jahren sich das Recht vor, die Geheimhaltung zu verlängern. Der Kunde ist angehalten seine Arbeitnehmer, sowie entsprechende Erfüllungsgehilfen zur Geheimhaltung zu verpflichten.
6 Laufzeit und Kündigung
6.1 Soweit nicht im Angebot abweichend geregelt, erbringt Bisilience die vereinbarten Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ab Bereitstellung unbefristet zunächst für die im Angebot genannte Mindestvertragslaufzeit.
6.2 Über die im Angebot vereinbarten Kündigungsfristen hinaus hat der Kunde kein Recht zum Widerruf oder zur ordentlichen Kündigung, insbesondere nicht während der Mindestvertragslaufzeit.
6.3 Unbeschadet etwaiger Rechte zur ordentlichen Kündigung von Leistungen bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, hat die kündigende Partei vor Kündigung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen.
6.4 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen; die Textform ist ausgeschlossen.
7 Allgemeine Bestimmungen
7.1 Sofern es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen (§ 14 BGB) handelt, gilt Folgendes: Die Parteien dürfen ihre Firmen und Marken gegenseitig öffentlich (v.a. auf der Unternehmens-Website oder in Broschüren) als Referenz verwenden. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, auf Grundlage einer separaten Vereinbarung für Bisilience als Referenzkunde aufzutreten.
7.2 Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bisilience ausgeschlossen.
7.3 Änderungen und Ergänzungen zum Angebot oder der AGB / BVB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Textform ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.4 Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Bisilience verjähren, soweit in den AGB / BVB nicht abweichend geregelt, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
7.5 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Bisilience, sofern eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist. In diesem Fall ist die Bisilience berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.

Besondere Vertragsbedingungen der Bisilience UG (haftungsbeschränkt) – Dienstleistungen

Stand: September 2023

  1. Geltungsbereich / Bindungsfrist
    1.1. Diese besonderen Vertragsbedingungen (nachfolgend „BVB“ bezeichnet) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen der Bisilience UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 35, 69190 Walldorf -(nachfolgend „Bisilience“ bezeichnet) über die Erbringung der Dienstleistungen mit ihren Kunden.
    1.2 Diese BVB sowie die AGB sind jeweils unter https://www.bisilience.de/agb online abrufbar. Im Falle von Widersprüchen gehen diese BVB den AGB vor.
  2. Leistungsumfang
    2.1 Dienstleistungen im Sinne dieser BVB können sein:
    2.1.1 Allgemeine Beratungs-, Schulungs- und sonstige Unterstützungsleistungen, soweit diese nicht spezieller geregelt sind;
    2.1.2 Wartungs-/Pflege-/Betreuungsleistungen in Bezug auf Hardware / Cloud Services / Standardsoftware;
    2.1.3 Service-/Supportleistungen im Rahmen von Serviceverträgen.
    2.2 Der genaue Umfang der entsprechenden Dienstleistungen ist im Angebot zwischen Bisilience und dem Kunden geregelt.
    2.3 Bisilience führt Dienstleistungen (insb. Wartungs-/Pflege-/Serviceleistungen) immer zu den im Angebot / AGB genannten Servicezeiten durch. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen Service außerhalb dieser Zeiten. Bisilience kann nach Ermessen außerhalb der Servicezeiten Leistung erbringen und hierfür vorab vereinbarte Zuschläge berechnen.
    2.4 Sollten an Wochenenden und Feiertagen die Dienste von Bisilience in Anspruch genommen werden, so ist dies individuell zu vereinbaren (siehe AGB 3.4 und BVB 2.5). An diesen Tagen fallen höhere Stundenverrechnungssätze an. Bei den Feiertagen ist von den Feiertagen in Baden-Würtemberg auszugehen.
    2.5 Auf Wunsch des Vertragspartners auf eine stetige Erreichbarkeit, besteht die Möglichkeit, dies in Form eines individuellen Servicevertrages mit Bisilience zu vereinbaren.
    2.6 Für die Leistungen nach diesen BVB schuldet Bisilience nur die Leistungen und nicht die von dem Kunden beabsichtigten Erfolg. Es sei denn Bisilience hat vertraglich einen bestimmten Erfolg zugesichert.
    2.7 Auf die Beseitigung eines Fehlers im IT-System des Kunden gilt Ziffer 2.6 gleichermaßen. Hierbei ist die Ursachensuche Bestandteil der Dienstleistung, da auftretende Fehler unterschiedliche Ursachen haben können und diese nur in den seltensten Fällen auf Anhieb festzustellen sind. Hierbei liegt das Ermessen für die Auswahl der notwendigen Tätigkeit im freien Ermessen von Bisilience. Weitere notwendige Dienstleistungen (Beauftragung) werden vorab mit dem Kunden besprochen.
    2.8 Bei Gefahr im Verzug ist Bisilience auch ohne entsprechende Beauftragung berechtigt, zur Abwendung der Gefahr erforderliche Tätigkeiten zu erbringen und nach Aufwand abzurechnen. Eine Beispiel ist eine schwerwiegenden Sicherheitslücke in Bezug auf Hardware / Cloud Services / Standardsoftware und/oder bei Virenbefall von IT-Systemen des Kunden. Nach Möglichkeit wird in jedem Fall versucht den Kunden über die entsprechenden Maßnahmen vorab zu informieren.
    2.9 Sollten in einem Fall von 2.8 zur Fehlerbehebung die Beschaffung von Hardware (-komponenten), Standardsoftware, Datenträgern, Farbbändern, Tonern, Batterien, Druckeinheiten oder anderem Verbrauchsmaterial erforderlich sein, wird das vorab mit dem Kunden besprochen und ein Auftrag eingeholt. Bei Auftragserteilung durch den Kunden wird der Kunde für den Vorschlag zur Fehlerbehebung die Kosten auch dann tragen, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt. Bisilience wird aus Kulanz sich bemühen, die neu beschaffte Ware anderweitig zu veräußern und einen evtl. Erlös dem Kunden gutschreiben.
    2.10 Bisilience ist berechtigt, Dienstleistungen durch Dritte als Subunternehmer erbringen zu lassen.
    2.11 Bisilience installiert Software zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Versionsstand der aktuell im Handel erhältlich ist. Bisilience schuldet nicht den zum Zeitpunkt der Installation verfügbaren Versionsstand. Dies liegt in der Verantwortung des Kunden. Es sei denn es ist ausdrücklich abweichend davon etwas vereinbart.
    2.12 Softwareeinstellungen (insbesondere Parametrisierung und Auswahl von Einrichtungsoptionen) im Rahmen der Installation von Software stehen die im pflichtgemäßen Ermessen von Bisilience, es sei denn, konkrete Vorgaben wurden ausdrücklich vereinbart.
    2.13 Dem Kunden steht nach Vertragsschluss kein Widerrufsrecht zu.;
  3. Besondere Pflichten des Kunden
    3.1 Für die Einrichtung von Soft- und Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung sorgen. Es sei denn, es ist etwas anderes mit dem Kunden vereinbart. Spezifikationen sind mit Bisilience vorab zu besprechen.
    3.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch Bisilience selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen. Es sei denn Bisilience wurde damit ausdrücklich vereinbart.
  4. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
    4.1 Erstellt Bisilience im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen individuelle Ergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“), wird dem Kunden ein zeitlich und räumlich beschränktes einfaches Nutzungsrecht für seine internen Unternehmenszwecke eingeräumt, jedoch nur unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.
    4.2 Ziffer 4.1 gilt nicht für Standardprodukte, die Teil der Arbeitsergebnissen sind. Standardprodukte sind insbesondere abgrenzbare Produkte oder Lösungen von Bisilience oder von Dritten, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen.
    4.3 Bisilience ist berechtigt, unter Wahrung ihrer Geheimhaltungspflichten die Arbeitsergebnisse einschließlich des bei der Erbringung der Leistungen erworbenen Know-Hows, insbesondere die den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, und Zwischenergebnisse uneingeschränkt zu nutzen.
    4.4 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Bisilience Arbeitsergebnisse entstehen, die patent-, gebrauchsmuster- oder designfähig sind, darf Bisilience eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen. Bisilience wird dem Kunden im erforderlichen Umfang das Recht einräumen, das Schutzrecht zusammen mit den Arbeitsergebnissen zu nutzen. Eine gesonderte Vergütung für diese Schutzrechtslizenz ist nicht zu zahlen.